Lars Alt: Niedersächsischer Landtag muss Wissenschaftspolitik ins Zentrum der parlamentarischen Debatte holen

Anlässlich der heutigen Beratungen des Hochschulentwicklungsvertrages im niedersächsischen Wissenschaftsausschuss und vor dem Hintergrund der kommenden Plenarwoche des Landtages, erklärt der wissenschafts-, forschungs- und hochschulpolitische Sprecher der FDP Niedersachsen, Lars Alt:

„Das Parlament ist es der niedersächsischen Hochschullandschaft schuldig, die Landesregierung an ihren Lippenbekenntnissen im neuen Hochschulentwicklungsvertrag zu messen. Angesichts vergangener globaler Minderausgaben im Wissenschaftsbereich und einer nicht konkurrenzfähigen Grundfinanzierung ist nicht davon auszugehen, dass der Hochschulentwicklungsvertrag notwendige Haushaltsbeschlüsse nach sich zieht. Auch das Bekenntnis für eine bessere W-Besoldung ist bislang ein ungedeckter Scheck der rot-grünen Landesregierung.

Den aktuell drängendsten Bereich des Sanierungsstaus im Hochschulwesen geht der Hochschulentwicklungsvertrag mit Versprechungen an, die den Investitionsstau weiter verschleppen. Während Decken in niedersächsischen Hochschulen einstürzen, will die Landesregierung erst einmal eine Landesinfrastrukturgesellschaft auf den Weg bringen. Diese Geschwindigkeit wird den Sanierungsstau vergrößern und nicht verkleinern.

Wir schlagen vor, Hochschulen und den Hochschulverbünden, die dies wünschen, ein selbstständiges Bauen im Rahmen eines Optionsmodells sofort zu ermöglichen. Auch sollte den Hochschulen Autonomie über die Liegenschaften gewährt werden. Ferner streben wir an, den Hochschulen volle finanzielle Hoheit über einmal ausgezahlte Landesmittel zu geben. In ausgewählten Fällen sollte sich das Land auch für öffentlich-private Partnerschaften offen zeigen.

Auch erwarten wir als FDP Niedersachsen, dass die Versprechen für mehr Hochschulautonomie in Form eines eigenständigen Berufungsrechts für Professoren und in der Studiengangplanung in der schon längst überfälligen Novelle des Niedersächsischen Hochschulgesetzes enthalten sein werden. Niedersachsens Hochschulgesetz ist schon heute nicht konkurrenzfähig. Warterei bis ins Jahr 2029 können wir uns nicht erlauben.

Die Wissenschaftspolitik muss ins Zentrum der anstehenden Plenardebatte geholt werden. Nur so kann die Wissenschaftspolitik im Kampf um Investitionen und Haushaltsmittel mit anderen Politikfeldern Schritt halten. Diese Chance wurde in dieser Woche erneut vertan, denn auf der Tagesordnung steht einmal mehr kein Antrag aus dem oder für den Wissenschaftsausschuss.“

Hintergrund:
2020 wurde in einem Gutachten der Landeshochschulkonferenz ein Sanierungsstau beim Hochschulbau von 4,3 Milliarden Euro errechnet. Aufgrund unterlassener Investitionen wird der Investitionsbedarf mittlerweile noch höher geschätzt. Kurz nach Unterzeichnung des Hochschulentwicklungsvertrages veröffentlichte die Landeshochschulkonferenz an ihrem parlamentarischen Abend „Hochschulbau in Niedersachsen“ ein Video, das über eklatante Zustände in der Bausubstanz und über den drängenden Sanierungsbedarf aufgeklärt hat.

Seit kurzem liegt ein neuer Hochschulentwicklungsvertrag vor, der wesentliche Leitlinien für die Wissenschaftspolitik zwischen den Jahren 2024 und 2029 festlegt.